SchVerschrFrdWäG
§ 4(weggefallen)
Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: geändert durch Art. 46 G v. 8.12.2010 I 1864
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005150936
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b226f8b8212051a4a677d9ed72662098bb9234750a96eb71bc7e6411359b066f