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SchVerschrFrdWäG

§ 4(weggefallen)

Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: geändert durch Art. 46 G v. 8.12.2010 I 1864

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005150936

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b226f8b8212051a4a677d9ed72662098bb9234750a96eb71bc7e6411359b066f

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