Zum Gesetzesinhalt

SchuTSEV

Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 50 G v. 23.6.2021 I 1858

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR106000009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bb817fe877695a5b5b339849bf47f5f09f28eb7674d340551f2dc4babb8b95c0

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis