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SchKG§19Abs2/§24Bek 2023

Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2023 geltenden Beträge

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR617800023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 88213883c0f3fe787e05ecd48d40bf2e73f21afd3743a57e0017369d562386dc

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