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SchKG§19Abs2/§24Bek 2022

Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2022 geltenden Beträge

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR616800022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 33cde07c343495548b31c26fddc70cc9aa3d8deca6faf6660d0945c8dbf1df3a

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