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SchKG§19Abs2/§24Bek 2019

Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2019 geltenden Beträge

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR616900019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfb5e6564a03173632180f5b4bc0bd3c8dd56124e24c3570a1cd6cb37d9c421f

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