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Abschnitt 2 Erleichterungen und Ausnahmen von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen landesrechtlichen Geboten und Verboten

Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 18.3.2022 I 478

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR612800021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2996ba33db76f647f2bdade486260d28c2219d0881fd6f300adede5723a8eac6

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