Zum Gesetzesinhalt

SchaEVZG

Schlußformel

Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger

Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR003450988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a46674be33a06586e0af58ca26528ff5828921580c0d9f41cf2dd3aa7a09ea10

XML-Quelle beim Herausgeber