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SchädlBekAusbV

§ 10Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR163800004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 86b296b85247511e12ba29c3cbc00b9d9a7d30e85f0882cf17e0da02998dfd7c

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