SatDSiG
§ 28Ordnungswidrigkeiten
- 1.
- ohne Genehmigung nach § 3 Abs. 1 ein hochwertiges Erdfernerkundungssystem betreibt,
- 2.
- (weggefallen)
- 3.
- ohne Erlaubnis
- a)
- nach § 10 Satz 1 den Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen eines solchen übernimmt,
- b)
- nach § 19 Abs. 1 Satz 1 eine sensitive Anfrage bedient oder
- c)
- nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Daten ohne Anfrage verbreitet,
- 4.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 1, 2 oder § 16 zuwiderhandelt,
- 5.
- ohne Zulassung nach § 11 Abs. 1 Daten verbreitet,
- 6.
- entgegen § 17 Abs. 1 in Verbindung mit den Bestimmungen einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 3 eine Anfrage auf Verbreiten von Daten eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise auf dessen Sensitivität prüft,
- 7.
- entgegen § 5 Abs. 1 oder § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig fertigt oder diese Aufzeichnungen nach § 5 Abs. 2 oder § 18 Abs. 2 nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder
- 8.
- entgegen § 18 Abs. 3 Satz 1 keine dort genannten Protokolle und Dokumentationen bereithält.
- 1.
- entgegen § 6 Abs. 1 oder § 13 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder
- 2.
- entgegen § 7 Abs. 1 oder § 14 Abs. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 19.4.2021 I 771
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR259000007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2be8ff3182022e3a454a51cbb76c71d5cf07451d90d4d33fc05adc81bae68569