SachenRBerG
§ 116Bestellung einer Dienstbarkeit
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
- 1.
- die Nutzung vor Ablauf des 2. Oktober 1990 begründet wurde,
- 2.
- die Nutzung des Grundstücks für die Erschließung oder Entsorgung eines eigenen Grundstücks oder Bauwerks erforderlich ist und
- 3.
- ein Mitbenutzungsrecht nach den §§ 321 und 322 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik nicht begründet wurde.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR245710994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92c17ecdc0b2f1ec1ff4c1538e4a73ad1fe509bc73d7dc0519219b0cff653d05