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SaatBeihV 1993

§ 9Inkrafttreten

Saatgutbeihilfeverordnung

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Saatgut vom 23. Februar 1973 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. April 1975 (BGBl. I S. 965), außer Kraft; ihre Vorschriften sind jedoch hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für Saatgut im Wirtschaftsjahr 1993/94 weiter anzuwenden.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

§ 9 Satz 2 Halbsatz 1 (Kursivdruck): Aufhebungsvorschrift
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 16.2.1995 I 217

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR175600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8a302068b6528a889154520bdff4ecac582ce232adf7d220476a3ceb02bbf80f

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