Zum Gesetzesinhalt

RWBestV 2021

§ 1Aktueller Rentenwert und aktueller Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2021

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2021 34,19 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2021 33,47 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR125400021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 942b4c574216e1d657503321b19c9bac992bbb820dc4ccaceea6899d57f2f458

XML-Quelle beim Herausgeber