Zum Gesetzesinhalt

RWBestV 2019

§ 1Aktueller Rentenwert und aktueller Rentenwert (Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2019

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2019 33,05 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2019 31,89 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR079100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4e0f77f7ad3aa9684633601757445e5bdff7580e1876284ee9114225e11963e

XML-Quelle beim Herausgeber