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RWBestV 2018

§ 6Inkrafttreten

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2018

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR083800018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ac2cb7816b7b819071a1512eb6c5af11e51c07eba5003e6431455af718c622e

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