Zum Gesetzesinhalt

RWBestV 2015

§ 1Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2015

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2015 27,05 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR096500015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fe62084106a2df215cdbc2516cb848630ca062d5a877cdbc90256f4c0965bbf1

XML-Quelle beim Herausgeber