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RWBestV 2011

§ 1Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2011

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2011 27,47 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2011 24,37 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR103900011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f996ebbea7eae7a374ddee5743c58b9f4200d17fe25356fa29232625272e3ae

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