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RVStreitkrAbkUSAG

Art 2

Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika

Die mit der Durchführung des Abkommens vom 11. September 1970 befaßten deutschen Stellen können zur Vorbereitung ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einholen, wenn Zweifel über die Auslegung und Anwendung des Abkommens bestehen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 242 V v. 31.10.2006 I 2407

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200970972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 620f40491684fd65fa7752729598790347839d2ae6d4debd85e1b869b41e814b

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