Zum Gesetzesinhalt

RVOrgRefÜG

§ 5Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen und der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Gesetz zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Bis zum Ablauf der am 1. Oktober 2005 laufenden Wahlperiode richtet sich die Bildung der Selbstverwaltungsorgane und der Geschäftsführung sowie die Beschlussfassung in den Selbstverwaltungsorganen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abweichend von den Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nach den §§ 6 bis 10.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 445 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR329210004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5898a93206fb764e715bb666a9214ff895cce0e512ce154b2087ed5c1e2a560e

XML-Quelle beim Herausgeber