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RVOrgRefÜG

§ 21Information über die Organisationsreform

Gesetz zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger informiert gemeinsam mit den Trägern der Rentenversicherung die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner zum Inkrafttreten dieses Gesetzes über die wesentlichen mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung verbundenen Neuregelungen, insbesondere über die neue Versichertenzuordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 445 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR329210004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5898a93206fb764e715bb666a9214ff895cce0e512ce154b2087ed5c1e2a560e

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