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RVKnSeemannskasseÜG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 8 des G v. 30.10.2008 I 2130 vom Bundestag erlassen. Es tritt gem. Art. 13 Abs. 4 dieses G am 1.1.2009 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR214600008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 949f8147dbac54c6b8e772b36460ea446a700f0093c8dcd804f9a7fcbbafbe7b

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