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RV/UVRAG 1987

Art 5 Inkrafttreten

Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1987

Die Artikel 1 und 2 treten am 1. Juli 1987 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025919986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c7c87e06ec59352c504a529a967c94976f94a49fc3a5cabd9ec5adac9326ff7

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