Zum Gesetzesinhalt

RPflG

Rechtspflegergesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 14.4.2013 I 778, 2014 I 46;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 19.6.2024 I Nr. 206

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020650969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b716194a47fd8294a7e79bde03a8893a73134681ca4589f3cc6c139ccf57f525

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Abschnitt Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers§ 1Allgemeine Stellung des Rechtspflegers§ 2Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger§ 3Übertragene Geschäfte§ 4Umfang der Übertragung§ 5Vorlage an den Richter§ 6Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter§ 7Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege§ 8Gültigkeit von Geschäften§ 9Weisungsfreiheit des Rechtspflegers§ 10Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers§ 11Rechtsbehelfe§ 12Bezeichnung des Rechtspflegers§ 13Ausschluss des AnwaltszwangsZweiter Abschnitt Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren§ 14Kindschafts- und Adoptionssachen§ 15Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen§ 16Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis§ 17Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren§ 18Insolvenzverfahren§ 19Aufhebung von Richtervorbehalten§ 19aVerfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht§ 19bSchifffahrtsrechtliches VerteilungsverfahrenDritter Abschnitt Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte§ 20Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten§ 21Festsetzungsverfahren§ 22Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren§ 23Verfahren vor dem Bundespatentgericht§ 24Aufnahme von Erklärungen§ 24aBeratungshilfe§ 24bAmtshilfe§ 25Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen§ 25aVerfahrenskostenhilfeVierter Abschnitt Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung§ 26Verhältnis des Rechtspflegers zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle§ 27Pflicht zur Wahrnehmung sonstiger Dienstgeschäfte§ 28Zuständiger RichterFünfter Abschnitt Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen§ 29Geschäfte im internationalen Rechtsverkehr§ 30(weggefallen)§ 31Geschäfte der Staatsanwaltschaft im Straf- und Bußgeldverfahren und Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen sowie von Ordnungs- und Zwangsmitteln§ 32Nicht anzuwendende VorschriftenSechster Abschnitt Schlussvorschriften§ 33Regelung für die Übergangszeit; Befähigung zum Amt des Bezirksnotars§ 33aÜbergangsregelung für die Jugendstrafvollstreckung§ 34Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben durch Bereichsrechtspfleger§ 34aAusbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern§ 35(weggefallen)§ 35aRatschreiber und Beschlussfertiger in Baden-Württemberg§ 36(weggefallen)§ 36aVorbehalt für die Freie und Hansestadt Hamburg§ 36bÜbertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle§ 37Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht§ 38Aufhebung und Änderung von Vorschriften§ 39(weggefallen)§ 40(Inkrafttreten)