RollSonnTMstrV
§ 8Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Fertigungs- und Montagetechnik,
- 2.
- Auftragsabwicklung,
- 3.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- Fertigungs- und MontagetechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, gestalterische, konstruktions- und fertigungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Betrieb für Rollladen- und Sonnenschutztechnik zu bearbeiten; dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis k aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Materialien auswählen und bewerten, Materiallisten erstellen,
- b)
- Skizzen, Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen anfertigen,
- c)
- Bauarten, Konstruktionen und Herstellungstechniken von Rollpanzern, Behängen und Ladenflügeln, Rollabschlüssen und Rolltoren, nicht rollbaren Abschlüssen und Toren sowie Rollladen- und Fensterkombinationen beschreiben und bewerten,
- d)
- Bauarten und Einsatzmöglichkeiten von Antrieben beschreiben, bewerten und Verwendungszwecken zuordnen,
- e)
- Profile und Konstruktionen berechnen,
- f)
- Arten von Dämmmaßnahmen beschreiben, Verwendungszwecken zuordnen und begründen,
- g)
- Schaltpläne und Aufrisse anfertigen und verändern,
- h)
- Befestigungs- und Montagetechniken auftragsbezogen auswählen, beschreiben und bewerten,
- i)
- Bauarten und Funktionen von Automatisierungs- und Steuerungskomponenten beschreiben und bewerten,
- j)
- Funktions- und Sicherheitsprüfungen anforderungsbezogen festlegen, beschreiben und bewerten,
- k)
- Maßnahmen der Oberflächenbehandlung beschreiben und bewerten;
- 2.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,
- c)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation, insbesondere unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik, der Montage sowie des Einsatzes von Material, Geräten und Personal bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- d)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Haftung bei der Herstellung, der Montage und bei Serviceleistungen beurteilen,
- e)
- auftragsbezogenen Einsatz von Materialien, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
- f)
- Arbeitsablaufpläne erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- g)
- Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
- h)
- Schadensaufnahme an beschädigten Bauteilen darstellen,
- i)
- Vor- und Nachkalkulation durchführen;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Informations- und Kommunikationssysteme in Bezug auf ihre betrieblichen Einsatzmöglichkeiten beurteilen,
- d)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- e)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- f)
- personalwirtschaftliche Aufgaben darstellen; den Zusammenhang zwischen Personalverwaltung sowie Personalführung und -entwicklung aufzeigen,
- g)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- h)
- Betriebs- und Lagerausstattung planen und darstellen,
- i)
- Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation darstellen und beurteilen.
- 1.
- ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Handlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 60 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005100007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e065731fd43c5ee5893e25c5b0635c3183252340665c029d439808c214546d06