RohrMeistPrV
§ 3Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, zur Fachkraft für Abwassertechnik, zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- 2.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- 3.
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
- 1.
- das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- 2.
- zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 30 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR033900005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8ca69264489ae5ff811c583cfd13ac2ff2ac87f115dd03c526d24aa3e02ed8c9