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III.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung

Diese Anordnung ist für das Robert Koch-Institut mit Wirkung vom 1. September 2005 anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR039600006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a8f53eb4b8d37caea18a7ac83c140e62bf8eb108de8c92efe90c59ec0d8b48d0

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