RIASKomVorRV
Art 2
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die RIAS BERLIN-Kommission
- a)
- einzuführende Ausstattungsgegenstände und Arbeitsmittel einschließlich Kraftfahrzeuge für die Tätigkeit der Kommission und
- b)
- einzuführendes persönliches Umzugsgut einschließlich Kraftfahrzeuge von amerikanischen Staatsbürgern, die anläßlich ihrer Ernennung zu Mitgliedern oder ihrer Berufung gemäß Artikel 5 Buchstabe b des Regierungsabkommens zu Mitarbeitern der Kommission ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegen, sowie deren im Haushalt lebenden Familienangehörigen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR209100992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 39f529c41537d909c8fe792f3e49091b8c97c36bd402f2e20e56e9cc648022ba