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RheinSchPersEV

Art 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

(1) Diese Verordnung und die in Artikel 1 genannten Beschlüsse treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die in Artikel 1 unter den Nummern 4 und 5 genannten Beschlüsse treten am 30. September 2014 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 22.9.2022 I 1518

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR130020011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0fe1b0a2aeba9412772175e8e9e6cbc6fa08c0cb3eb47c9f7698758e71c2b4a2

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