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RheinBrückEschauVtrG

Art 1

Gesetz zu dem Vertrag vom 5. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau

Dem in Dijon am 5. Juni 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR098620998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): add5a12b6edafa49c5b64bbd483e35770cd8d8f9dcfac45204bd1314e4698065

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