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Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk-Master Professional für Restaurierung im Handwerk

§  1Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§  2Handwerke
§  3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§  4Gliederung und Zeitraum der Prüfung
§  5Handlungsbereich „Kulturerbe pflegen und weitergeben“
§  6Handlungsbereich „Methoden zum Erhalt, zur Restaurierung und Konservierung von Kulturerbe anwenden und weiterentwickeln“
§  7Handlungsbereich „Unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern“
§  8Handlungsbereich „Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungskonzepte entwickeln“
§  9Handlungsbereich „Maßnahmen umsetzen, Prozesse leiten und koordinieren“
§ 10Handlungsbereich „Maßnahmen und Prozesse unter Qualitätsaspekten dokumentieren sowie Risiko- und Schadensprävention sicherstellen“
§ 11Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“
§ 12Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“
§ 13Prüfungsteil „Projektarbeit“
§ 14Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 15Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 16Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 17Zeugnisse
§ 18Wiederholung der Prüfung
§ 19Übergangsvorschriften
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2Zeugnisinhalte
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-20-10 v. 3.12.2019 I 2542 (RestauratorHw-PrüfV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR293400020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c2af95e95038eb5dff2895160774d94a0599aa32fe2a4402dc4c4594c432697d

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