Zum Gesetzesinhalt

NetzResV

§ 12(weggefallen)

Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.12.2023 I Nr. 405

Sonst: Die V tritt gem. § 14 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft; die Geltung dieser V ist durch Aufhebung d. § 12 (früher § 14) gem. Art. 6 Nr. 14 G v. 26.7.2016 I 1786 über den 31.12.2017 hinaus verlängert worden

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR194700013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9eb2880fc3dbdd3a172fe7f28294aa7331efc9895491e99c1caeb3d414c0607e

XML-Quelle beim Herausgeber