ResG
§ 12Beendigungsgründe
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten
- 1.
- mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Reservewehrdienstverhältnis begründet worden ist,
- 2.
- durch Umwandlung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit, eines Soldaten auf Zeit, einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten,
- 3.
- im Spannungs- und Verteidigungsfall durch Heranziehung oder Einberufung zu einem unbefristeten Wehrdienst,
- 4.
- durch den Verlust der Rechtsstellung einer Soldatin oder eines Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis entsprechend § 48 des Soldatengesetzes oder
- 5.
- durch Entlassung nach § 13.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 9.1.2026 I Nr. 7
Sonst: Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 2 Nr. 1 G v. 20.8.2021 I 3930 ist nicht ausführbar, da dieses G keine amtliche Inhaltsübersicht hat
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR158800012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c9210462912464aba7e7ef905088b6372a027708def471d24cb920f443c207c0