ReNoPatAusb-FachEigV
§ 1
- 1.
- Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist oder als Rechtsbeistand Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist,
- 2.
- Notarfachangestellter/Notarfachangestellte, wer als Notarin oder als Notar bestellt ist,
- 3.
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und als Notarin oder als Notar bestellt ist,
- 4.
- Patentanwaltsfachangestellter/Patentanwaltsfachangestellte, wer zur Patentanwaltschaft zugelassen ist.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR219600005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61089e2775a632841d1991533c07fe2235eebeb6b84c689eb9b65db6e01ba3d1