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ReiseKfmAusbV 2011

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR095300011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04cbbd35f4fb0ea6f86eebfd4fc85827de049e4ce3664a99a9887b90efc5d2f0

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