RED-G
§ 13Festlegungen für die gemeinsame Datei
- 1.
- den Bereichen des erfassten gewaltbezogenen Rechtsextremismus,
- 2.
- den weiteren beteiligten Polizeivollzugsbehörden nach § 1 Absatz 2,
- 3.
- der Art der zu speichernden Daten nach § 3 Absatz 1,
- 4.
- der Eingabe der zu speichernden Daten,
- 5.
- den zugriffsberechtigten Organisationseinheiten der beteiligten Behörden,
- 6.
- den Einteilungen der Zwecke und der Dringlichkeit einer Abfrage,
- 7.
- Umfang und Verfahren der erweiterten Datennutzung nach § 7 und
- 8.
- der Protokollierung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G v. 30.3.2021 I 402
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR179810012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 96764b0f7068c3bdd66c2db4c78f1268adc920ce3740d74492c48a0eceac2476