RAVPV
§ 7Suchfunktion
Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
- 1.
- Familienname; ist als Zusatz hierzu ein Berufsname eingetragen, muss auch dieser bei der Suche gefunden werden können;
- 2.
- Vorname;
- 3.
- Anschrift von Kanzlei oder Zweigstelle;
- 4.
- Kanzleiname, Name oder Firma der Berufsausübungsgesellschaft oder Name der Zweigstelle;
- 5.
- Berufsbezeichnung;
- 6.
- Fachanwaltsbezeichnung;
- 7.
- Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 15.7.2022 I 1146
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR216700016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9c84e4caba6bf3d8d23c24b5cef9de2d78a68b9fbfcb4450b8707cb1ea45ca6c