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RAV 2002

§ 4Anpassung des allgemeinen Rentenwerts und des allgemeinen Rentenwerts (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2002

(1) Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2002 an 11,94 Euro.
(2) Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Juli 2002 an 10,48 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR179900002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ca45da455dab9fefd86d6e700c6394f2e3734476b4ab5ab1a94bb09486c39638

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