Zum Gesetzesinhalt

RAuslDRBest

Allgemeine Hinweise

Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der Reichsbeamten

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Hinweis: Für die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen BMI und BMF vgl. Zuständigkeitsgesetz v. 20.8.1960 I 705, in Kraft getreten mit Wirkung v. 31.10.1957
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR700010934

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 224eed355546a3b5c4f2dd0388049a0f56a845447d383c765543ce8239047755

XML-Quelle beim Herausgeber