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Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der Reichsbeamten

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR700010934

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 224eed355546a3b5c4f2dd0388049a0f56a845447d383c765543ce8239047755

XML-Quelle beim Herausgeber

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