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6. RAG

§ 2

Sechstes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

(1) Renten, die nach §§ 1253ff. der Reichsversicherungsordnung, §§ 30ff. des Angestelltenversicherungsgesetzes oder §§ 53ff. des Reichsknappschaftsgesetzes berechnet sind, sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich nach Anwendung der Kürzungs- und Ruhensvorschriften ergeben würde, wenn die Rente ohne Änderung der übrigen Berechnungsfaktoren unter Zugrundelegung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1963 und der Beitragsbemessungsgrenze für dieses Jahr berechnet werden würde; Abweichungen infolge Abrundungen sind zulässig. § 1282 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung, § 59 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 79 Abs. 2 des Reichsknappschaftsgesetzes gelten nicht. In den Fällen, in denen § 1280 der Reichsversicherungsordnung, § 57 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 77 des Reichsknappschaftsgesetzes, Artikel 2 § 38 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes oder Artikel 2 § 37 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes angewendet worden ist, findet Satz 1 keine Anwendung.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt entsprechend für Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung, die nach Artikel 2 § 24 Abs. 5 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes gezahlt werden.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Art. I § 2 Abs. 1 Kursivdruck: § 1282 Abs. 2 RVO aufgeh. durch Art. 2 Nr. 27, § 59 Abs. 2 AVG aufgeh. durch Art. 3 Nr. 3 u. § 79 Abs. 2 RKG aufgeh. durch Art. 4 Nr. 5 G v. 1.12.1981 I 1205 mWv 5.12.1981
Art. 1 § 12 Abs. 1 Kursivdruck: §§ 1253 bis 1256, §§ 1267 bis 1282 RVO aufgeh. durch Art. 6 Nr. 24 G v. 18.12.1989 I 2261 mWv 1.1.1992
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

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Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010089963

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3be8cb9e5fc584951a84bb97df6449129f3f3de960c0cfd52187a1de8ad44985

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