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RAG 1988

§ 1Grundsatz

Rentenanpassungsgesetz 1988

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1987 auf das Jahr 1988 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1988 nach dem §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105810988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4d29f72f2b0e6f7b2d4798f4db54d2b11e2c2a658361addf8019b34c4127352

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