RAG 1987
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.4.1987 I 1157
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR125910986
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eaa45341e65b22d2e434c23717e37992383d04fa4480582788a916e821e36372