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19. RAG

Eingangsformel

Neunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 91 G v. 8.12.2010 I 1864

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013730976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 76ee8778b74827aff5c78297f4f7769d916eedcdb5a10a9bec57b2851e13448c

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