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PTNeuOG

Art 11

Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 29 G v. 17.12.1997 I 3108

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR232509994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 920c0d06e51278df83675bf55fdfdae9845a6ecee0ea063961a350f8f99f48d1

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