PStV
§ 38Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
- 1.
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
- 2.
- die Geburtsurkunde,
- 3.
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz,
- 4.
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 21.7.2026 I Nr. 221
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR226300008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e37014292f217745bba49bca259a54b01cf3ab52982fca8fc39ef1abeeb2a50