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PStTG

§ 16Anwendung der Sorgfaltspflichten

Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen

Es steht meldenden Plattformbetreibern frei, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17 bis 20 nur in Bezug auf aktive Anbieter durchzuführen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2025 I Nr. 352

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR273010022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a236593c9d9c3935459ebe6d4b3f581f1f9c495dcd295b90221b5673746f6c2f

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