ProdTechAusbV
§ 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin
Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Betreiben von Produktionsanlagen:
- 1.1
- Planen und Vorbereiten von Produktionsaufträgen,
- 1.2
- Durchführen von Produktionsaufträgen,
- 1.3
- Abschließen von Produktionsaufträgen;
- 2.
- Einrichten und Warten von Produktionsanlagen:
- 2.1
- Umrüsten und Wiederinbetriebnehmen von Produktionsanlagen,
- 2.2
- Beurteilen der Sicherheit von Produktionsanlagen,
- 2.3
- Prüfen und Inspizieren von Produktionsanlagen;
- 3.
- Konfigurieren von Produktionsanlagen:
- 3.1
- Ermitteln, Testen und Einstellen von Prozessparametern,
- 3.2
- Strukturieren und Programmieren von technischen Abläufen;
- 4.
- Anfahren von Produktionsanlagen:
- 4.1
- Aufstellen von Produktionsanlagen,
- 4.2
- Einrichten der Eingangs- und Ausgangslogistik,
- 4.3
- Erproben von Produktionsabläufen,
- 4.4
- Übergeben oder Übernehmen von Produktionsanlagen;
- 5.
- Gestalten und Sichern von Produktionsprozessen:
- 5.1
- Analysieren von Produktionsprozessen,
- 5.2
- Simulieren von Produktionsprozessen,
- 5.3
- Optimieren von Produktionsprozessen,
- 5.4
- Organisieren von Logistikprozessen;
Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 1.2
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz;
- 2.
- Information, Kommunikation und Organisation:
- 2.1
- Betriebliche Kommunikation und Teamarbeit,
- 2.2
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 2.3
- Kundenorientierte Kommunikation,
- 2.4
- Planen der Arbeit,
- 2.5
- Projektmanagement;
- 3.
- Produktionsmanagement:
- 3.1
- Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement,
- 3.2
- IT-Systeme und Vernetzung,
- 3.3
- Produkt- und Prozessdatenmanagement;
- 4.
- Produktionstechnologien und -prozesse;
- 5.
- Arbeitsorganisation und Produktionssysteme.
- 1.
- Produktherstellung,
- 2.
- Produktionsmittelherstellung,
- 3.
- Produktionsunterstützende Dienstleistung.
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Quellenkennung: BJNR103400008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 63e7a4c57ea38e9ecb4b868db018f3eba6c81ae103f44875a0cf532140980c14