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6. ProdSV

Inhaltsübersicht

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Bereitstellung auf dem Markt
§  4Konformitätsvermutung
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure,
Konformitätsbewertungsverfahren
§  5Allgemeine Pflichten des Herstellers
§  6Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§  7Bevollmächtigter des Herstellers
§  8Pflichten des Einführers
§  9Pflichten des Händlers
§ 10Einführer oder Händler als Hersteller
§ 11Angabe der Wirtschaftsakteure
§ 12Konformitätsbewertungsverfahren
Abschnitt 3
Notfallverfahren
§ 12aAnwendung der Notfallverfahren
§ 12bPriorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Behältern
§ 12cAusnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
§ 12dKonformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
§ 12ePriorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 4
Marktüberwachung
§ 13Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 14Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 15Konforme einfache Druckbehälter, die ein Risiko darstellen
§ 16Formale Nichtkonformität
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
§ 17Ordnungswidrigkeiten
§ 18(weggefallen)
§ 19Übergangsvorschriften
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.3.2026 I Nr. 54

Sonst: Ersetzt V 8053-4-9 v. 25.6.1992 I 1171 (GSGV 6)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR059710016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b09c68f792db166d7bd8e5c37ab88fdfbe262f68a4353ad8a2cb09e316c82bb9

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