ProdHaftG
§ 3Fehler
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
- a)
- seiner Darbietung,
- b)
- des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
- c)
- des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 17.7.2017 I 2421
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021980989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 76f26694b8411c1dbdabfe90918f985c773dd4b7080d28e184469ea7e330b8f2