Zum Gesetzesinhalt

ProdHaftG

§ 16Übergangsvorschrift

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Dieses Gesetz ist nicht auf Produkte anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 17.7.2017 I 2421

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021980989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 76f26694b8411c1dbdabfe90918f985c773dd4b7080d28e184469ea7e330b8f2

XML-Quelle beim Herausgeber