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PreisV 30/53

§ 12Inkrafttreten

Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1954 in Kraft.
(2) Für vor dem 1. April 2022 vergebene öffentliche Aufträge ist diese Verordnung in der bis zum Ablauf des 31. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4968

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR524410953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cc59d026e534cae81d5b1cc59f175abdd4343f62637316397b39f420bbe11d4a

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